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Alternativ können Sie Proceedings auch als Band in der Reihe Lecture Notes in Informatics (https://gi.de/lni) herausgeben. Diese werden dann auch automatisch in die DL eingestellt. Unter https://gi.de/lni finden Sie ausführliche Hinweise für die Herausgeber von LNI-Bänden.

Beispiele: Mensch und Computer

Verlagszeitschriften

In der Digitalen Bibliothek können nur die Metadaten zu den Beiträgen in den Zeitschriften bereitgestellt werden, nicht jedoch die Volltexte. Es ist jedoch möglich, von der GI-DL auf die Digitale Bibliothek des Verlags zu verlinken. Berechtigte GI-Mitglieder können dort die Volltexte laden. Dies praktizieren wir aktuell für Zeitschriften aus dem Springer-Verlag und aus dem de-Gruyter/Oldenbourg-Verlag.

Wenn Sie wünschen, dass die Beiträge Ihrer (Fachbereichs-)Verlagszeitschrift in der GI-DL vorhanden sind, dann müssen Sie als Fachbereich das selbst bekümmern, d.h.

  • Beim Erscheinen neuer Ausgaben der Zeitschrift die Metadaten zur Aufnahme in die DL an dl@gi.de senden (Vorlagen und Tools zur Extraktion sind verfügbar)

Beispiele: i-com - Journal of Interactive MediaBusiness & Information Systems Engineering - The International Journal of WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Open Access-Zeitschriften

Die Inhalte von selbst herausgegebenen Open Access-Zeitschriften können sowohl in der GI-DL, aber als auch auf der Zeitschriftenplattform

Open Access Proceedings

Historische Dokumente

bereitgestellt werden. Die GI kann hier z.B. bei der Vergabe von DOIs unterstützen.

Neue Inhalte müssen auch hier wie bei Verlagszeitschriften an dl@gi.de zur Aufnahme gemeldet werden.

Beispiel: Enterprise Modelling and Information Systems Architectures (EMISAJ)

Historische Dokumente / Graue Literatur

Wenn Sie in Ihrem Fachbereich historische Inhalte haben, für die Sie eine geeignete Plattform zur Bereitstellung suchen, dann ist die GI DL das Richtige für Sie. Sie müssen die Inhalte zwar selbst aufbereiten - d.h. Einzel-PDFs extrahieren und die Metadaten in Tabellenform erfassen - diese Inhalte können Sie dann aber an dl@gi.de schicken und in Rücksprache auf der Plattform veröffentlichen lassen.

Beispiel: Echtzeitsysteme

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Lizenzen der Inhalte (Volltexte) in der Digitalen Bibliothek

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Welche (Nutzungs-)Lizenz müssen Inhalte haben, um in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht werden zu können?

Creative Commons Lizenz

Die einfachste Möglichkeit, der GI-DL das Recht zu geben, Volltexte zu veröffentlichen, ist es die Volltexte unter eine Creative Commons oder Public Domain-Lizenz zu stellen.

Wir empfehlen dabei die Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizenz (CC BY-SA 4.0).

Alternativ können aber auch offenere oder einschränkendere CC-Lizenzen genutzt werden - konkret: 

  • Creative Commons Attribution license (CC BY 4.0)
  • Creative Commons Attribution-Noncommercial-ShareAlike license (CC BY-NC-SA 4.0)
  • Creative Commons Public Domain Dedication (CC0 1.0)

Hierzu ist in den Volltexten eine passende Copyright-Notiz aufzunehmen - z.B.

Copyright 2015 by Authors, DOI: …
Except as otherwise noted, this paper is licenced under the Creative Commons Attribution 4.0 International Licence. To view a copy of this licence, visit http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.
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Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en selbstverständlich zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

Nicht-Exklusive Bereitstellungslizenz für die GI-DL

Alternativ kann der Autor auch nur an die GI das nicht-exklusive und nicht-widerrufbare Recht geben, den Volltext in der DL zum Download öffentlich bereitzustellen. Wir betrachten dieses Recht automatisch gegeben, wenn ein Volltext zur Veröffentlichung in der GI-DL eingereicht wird und keine weitreichendere Lizenz (siehe oben) vergeben ist.

Auch hierzu ist in den Volltexten eine passende Copyright-Notiz aufzunehmen - z.B.

Copyright 2018 held by Authors, DOI: …
Permission to make digital or hard copies of part or all of this work for personal or classroom use is granted without fee provided that copies are not made or distributed for profit or commercial advantage and that copies bear this notice and the full citation on the first page. Abstracting with credit is permitted. To copy otherwise, to republish, to post on servers, or to redistribute to lists, contact the Authors.

Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

Wenn keine entsprechende Ausweitung des Copyrights im Beitrag selbst vorgenommen wird (in einer Copyright-Notiz), dann ist von den Organisatoren der Veröffentlichung von allen Autoren eine Einverständniserklärung einzuholen - z.B. in folgende Form:

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Siehe hierzu: Nutzungslizenzen.

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(Technische) Basics

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