Die Lizenz zur Nutzung der Volltexte in der DL sollte sowohl in den Volltexten selbst vermerkt sein (für den menschlichen Leser) als auch als Metainformation zu den Dokumenten in der DL (Metadatenfelder dc.rights und dc.rights.uri).

Grundsätzlich sind alle Arten von Lizenzen für Inhalte möglich - wenn

1) Die Volltexte stehen unter einer Open Access Lizenz - z.B. der Creative Commons BY-SA 4.0 Lizenz. D.h. Die Volltexte dürfen beliebig genutzt und weiterverbreitet werden, wenn a) die Volltexte nicht geändert werden und b) eine Referenz auf die Quelle der Volltexte eingefügt wird

oder

2) Die GI-DL hat von den Autoren der Volltexte eine nicht-exklusive, nicht-widerrufbare Lizenz zur Bereitstellung der Volltexte erhalten - alle anderen Rechte bleiben bei den Autoren. D.h. Die Volltexte dürfen von der GI-DL geladen und privat genutzt werden. Sie dürfen aber nicht weiterverbreitet oder kommerziell genutzt werden.

Creative Commons Lizenz

Die einfachste Möglichkeit, der GI-DL das Recht zu geben, Volltexte zu veröffentlichen, ist es die Volltexte unter eine Creative Commons oder Open Access-Lizenz zu stellen.

Wir empfehlen dabei die Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizenz (CC BY-SA 4.0).

Alternativ können aber auch offenere oder einschränkendere CC-Lizenzen genutzt werden - konkret: 

  • Creative Commons Attribution license (CC BY 4.0)
  • Creative Commons Attribution-Noncommercial-ShareAlike license (CC BY-NC-SA 4.0)
  • Creative Commons Public Domain Dedication (CC0 1.0)

Hierzu ist in den Volltexten eine passende Copyright-Notiz aufzunehmen - z.B.

Copyright 2015 by Authors, DOI: …
Except as otherwise noted, this paper is licenced under the Creative Commons Attribution 4.0 International Licence. To view a copy of this licence, visit http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.
Digital Library

In den Metadaten für die DL ist dann unter dc.rights der Name der Lizenz und unter dc.rights.uri ein Link auf die Lizenz zu vermerken.

Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en selbstverständlich zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

Nicht-Exklusive Bereitstellungslizenz für die GI-DL

Alternativ kann der Autor auch nur an die GI das nicht-exklusive und nicht-widerrufbare Recht geben, den Volltext in der DL zum Download öffentlich bereitzustellen. Wir betrachten dieses Recht automatisch gegeben, wenn ein Volltext zur Veröffentlichung in der GI-DL eingereicht wird und keine weitreichendere Lizenz (siehe oben) vergeben ist.

Auch hierzu ist in den Volltexten eine passende Copyright-Notiz aufzunehmen - z.B.

Copyright 2018 held by Authors, DOI: …
Permission to make digital or hard copies of part or all of this work for personal or classroom use is granted without fee provided that copies are not made or distributed for profit or commercial advantage and that copies bear this notice and the full citation on the first page. Abstracting with credit is permitted. To copy otherwise, to republish, to post on servers, or to redistribute to lists, contact the Authors.

Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

Wenn keine entsprechende Ausweitung des Copyrights im Beitrag selbst vorgenommen wird (in einer Copyright-Notiz), dann ist von den Organisatoren der Veröffentlichung von allen Autoren eine Einverständniserklärung einzuholen - z.B. in folgende Form:

Mit Bezug auf die Interdisziplinäre Fachtagung
Mensch und Computer 2019 (8. bis 11. September 2019 in Hamburg)
die von der Universität Hamburg durchgeführt wird (nachfolgend „Veranstaltender")
beabsichtigen die Veranstaltenden die angenommenen Beiträge in einem elektronischen Tagungsband in der von der Gesellschaft für Informatik (nachfolgend „GI")  betriebenen Digitalen Bibliothek (nachfolgend „DL") zu veröffentlichen. Als AutorIn eines der angenommen Beiträge gebe ich folgende Erklärung ab:
Im Rahmen des vorbezeichneten Vorhabens erklärt mit Einreichung der Endversion im Konferenzverwaltungswerkzeug ConfTool
der/die AutorInn/en („AutorInn/en")
dass er/sie einen Beitrag („Werk")
für den elektronischen Tagungs- bzw. Workshopband in den DLs zur Verfügung stellen und nach seinen/ihren Möglichkeiten an der Gestaltung des Beitrags für die DL mitwirken wird/werden.
AutorInn/en überträgt/übertragen der GI das einfache, nicht-exklusive Recht, den oben genannten Beitrag im Rahmen der DL zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und im Internet zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Das einfache Recht der GI umfasst auch die Befugnis, den Beitrag in Datenbanken einzuspeichern und mit anderen Verfahren einschließlich von CD-ROM, DVD und Onlinediensten zu vervielfältigen.
Die GI erhält auch ein einfaches, nicht-exklusives Recht für noch unbekannte Nutzungsarten.
AutorInn/en bestätigt/bestätigen, dass er/sie allein berechtigt ist/sind, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk zu verfügen. Er/sie bestätigt/en, dass durch die Verwertung des Werkes (einschließlich der enthaltenen Quellen, Abbildungen, Tabellen, etc.) keine Rechte und Ansprüche Dritter verletzt werden und dass er/sie bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat/haben. AutorInn/en stellen den Veranstaltenden, die GI und die gUPA von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein/ihr Werk frei.

Ein anders Beispiel - das etwas mehr Rechte einräumt ...

Rechtseinräumung

Tagungsband in der Digitalen Bibliothek der GI  
https://dl.gi.de

Die Autor*innen übertragen der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) das einfache Recht der Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe ihres Beitrags – einschließlich des Rechts der Übersetzung – für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts in gedruckter und elektronischer Form.

Autor*innen behalten das Recht, ihren Beitrag auch selbst zu verwerten und zu verbreiten, einschließlich der Verfügbarmachung im Internet und der Möglichkeit der erneuten Veröffentlichung in anderen Publikationen, sofern dadurch die der GI eingeräumten Rechte
nicht beeinträchtigt werden.

Autor*innen gestatten der GI, den Beitrag unter der Creative Commons BY-SA 4.0 Lizenz zu veröffentlichen, die anderen Personen das Recht einräumt, den Beitrag zu teilen und zu bearbeiten, sofern angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden.

Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, muss in allen weiteren Verwendungen des Beitrags die Veröffentlichung im Tagungsband als genaue Quelle angegeben werden.

Die Rechtseinräumung tritt erst mit der Annahme des Beitrags in Kraft. Hiermit versichert der/die Korrespondenzautor*in, auch im Namen der Miturheber*innen, dass er/sie berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem nachfolgend genannten Beitrag zu verfügen.

Tagungsband: Software Engineering 2022 Workshops (SE’22 WS)
Herausgeber: 
Erscheinungsjahr: 2022

Beitragstitel:


Autor*innen:

Korrespondierende Autor*in: 
(Name, Email Adresse)

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