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Benutzung der Digitalen Bibliothek (DL) der GI

Korrekturen und Ergänzung der Digitalen Bibliothek

Veröffentlichen in der Digitalen Bibliothek

Lizenzen der Inhalte (Volltexte) in der Digitalen Bibliothek

(Technische) Basics




Benutzung der Digitalen Bibliothek (DL) der GI

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  • Artikel aus von Gliederungen herausgegebenen Zeitschriften
  • Tagungsbeiträge
  • verschiedene Newsletter
  • Graue Literatur
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Wer kann die Digitale Bibliothek nutzen?

Jeder kann ohne Anmeldung in der DL recherchieren oder einfach nur stöbern. Manche Volltexte sind nur für Mitglieder der GI oder auch nur für Mitglieder spezieller Gliederungen der GI zugänglich. Um darauf zuzugreifen, müssen Sie sich mit Ihrem GI-Account anmelden.

Wie suche und finde ich Inhalte in der Digitalen Bibliothek?

Um Inhalte zu finden kann auf der Startseite die Volltextsuche (direkt unter dem Header), der hierarchische Baum der Publikationen (unter Bereiche), die facettierte Suche in der rechten Spalte oder die Kurzeinstiege zu aktuellen Neueinträgen genutzt werden. Detaillierte Informationen zu den Suchfunktionen finden Sie unter: https://dl.gi.de/page/help

Warum wird mir zu manchen Titeln kein Volltext/PDF angezeigt? 

Manche Volltexte sind nur für Mitglieder der GI oder auch nur für Mitglieder spezieller Gliederungen der GI zugänglich. Um darauf zuzugreifen, müssen Sie sich mit Ihrem GI-Account anmelden. Teilweise sind diese Volltexte auch nur über die Archive von Verlagen zugänglich – in diesem Fall stellen wir soweit möglich einen Single-Sign-In-Login zu den Verlagsangeboten zur Verfügung.

Wie erhalte ich einen Account?

Die uneingeschränkte Nutzung der Digitalen Bibliothek ist ausschließlich Mitgliedern der Gesellschaft für Informatik vorbehalten. GI-Mitglieder können sich mit ihren Zugangsdaten der GI-Website auch in der Digitalen Bibliothek anmelden und erhalten damit Zugriff auf die Volltexte vieler Publikationen. Suche, Recherche und auch der Zugriff auf einige Volltexte ist aber auch ohne Anmeldung für jeden möglich.

Ich habe mein Passwort geändert und kann mich damit nicht einloggen. Was kann ich tun?

Zur Überprüfung Ihrer Anmeldung wird direkt auf die Authentifizierung der GI-Website zurückgegriffen. Bitte prüfen Sie Ihre Zugangsdaten dort und stoßen Sie bei Bedarf dort ein Zurücksetzen Ihres Passwortes an. Sollten Sie dort noch keinen persönlichen Zugang haben, müssen Sie diesen unter https://meine.gi.de/aktivieren/ einmalig aktivieren.

Korrekturen und Ergänzungen in der Digitalen Bibliothek

Wie kann ich Fehler in der Digitalen Bibliothek korrigieren?

Sollten Sie einen Fehler in den Metadaten eines Eintrags finden, dann nutzen Sie bitte den Link "Feedback abschicken" am Ende der Detailseite zum fehlerhaften Eintrag. Sie können dort die Fehler genauer beschreiben und eine Mail an die Admins der DL schicken, die den Fehler umgehend korrigieren werden.

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Veröffentlichen in der Digitalen Bibliothek

Wer pflegt die Inhalte in die Digitale Bibliothek ein?

Der Kernbereich der DL wird von der Geschäftsstelle der GI gepflegt. Die Teilbäume der Fachbereiche werden von den Sprechern der Fachbereiche oder von deren autorisierten Administratoren gepflegt. Diese können neue Publikationsmedien anlegen und Sammlungen von Publikationen hinzufügen.

Kann ich selbst Inhalte in der Digitalen Bibliothek veröffentlichen?

Wenn Sie für eine Gliederung der GI Inhalte einstellen oder pflegen möchten, dann wenden Sie sich bitte an dl@gi.de.

Beachten Sie bitte auch folgenden Abschnitt.

Wie veröffentliche ich welche Inhalte in der Digitalen Bibliothek?

GI-Edition Lecture Notes in Informatics (LNI)

Alle Publikationen der LNI werden auch in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Proceedings

Wenn Sie einen Proceedings-Band in der GI DL veröffentlichen wollen, dann ist folgendes zu tun / zu beachten:

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Alternativ können Sie Proceedings auch als Band in der Reihe Lecture Notes in Informatics (https://gi.de/lni) herausgeben. Diese werden dann auch in die DL eingestellt. Unter https://gi.de/lni finden Sie ausführliche Hinweise für die Herausgeber von LNI-Bänden.

Verlagszeitschriften

In der Digitalen Bibliothek können nur die entsprechenden Metadaten bereitgestellt werden. Es ist jedoch möglich, auf die Digitale Bibliothek des Verlags zu verlinken. Berechtigte GI-Mitglieder können dort die Volltexte laden.

Open Access-Zeitschriften

in DL, aber auch auf der Zeitschriftenplattform

Open Access Proceedings

Historische Dokumente

Lizenzen der Inhalte (Volltexte) in der Digitalen Bibliothek

Welche (Nutzungs-)Lizenz haben die Inhalte in der Digitalen Bibliothek?

Die Lizenz zur Nutzung der Volltexte in der DL ist entweder in den Volltexten selbst vermerkt oder in den Bereichen der DL, aus denen die Volltexte geladen werden können.

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2) Die GI-DL hat von den Autoren/innen der Volltexte eine nicht-exklusive, nicht-widerrufbare Lizenz zur Bereitstellung der Volltexte erhalten – alle anderen Rechte bleiben bei den Autoren/innen. Das heißt, die Volltexte dürfen von der GI-DL geladen und privat genutzt werden. Sie dürfen aber nicht weiterverbreitet oder kommerziell genutzt werden.

Welche Nutzungs-)Lizenz müssen Inhalte haben, um in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht werden zu können?

Creative Commons Lizenz

Die einfachste Möglichkeit, der GI-DL das Recht zu geben, Volltexte zu veröffentlichen, ist es die Volltexte unter eine Creative Commons oder Public Domain-Lizenz zu stellen.

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Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en selbstverständlich zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

Nicht-Exklusive Bereitstellungslizenz für die GI-DL

Alternativ kann der Autor auch nur an die GI das nicht-exklusive und nicht-widerrufbare Recht geben, den Volltext in der DL zum Download öffentlich bereitzustellen. Wir betrachten dieses Recht automatisch gegeben, wenn ein Volltext zur Veröffentlichung in der GI-DL eingereicht wird und keine weitreichendere Lizenz (siehe oben) vergeben ist.

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