Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Die Lizenz zur Nutzung der Volltexte in der DL ist entweder sollte sowohl in den Volltexten selbst vermerkt oder in den Bereichen der DL, aus denen die Volltext geladen werden können.sein (für den menschlichen Leser) als auch als Metainformation zu den Dokumenten in der DL (Metadatenfelder dc.rights und dc.rights.uri).

Grundsätzlich sind alle Arten von Lizenzen für Inhalte möglich - wennAktuell unterscheiden wir hauptsächlich zwei Alternativen:

1) Die Volltexte stehen unter der einer Open Access Lizenz - z.B. der Creative Commons BY-SA 4.0 Lizenz. D.h. Die Volltexte dürfen beliebig genutzt und weiterverbreitet werden, wenn a) die Volltexte nicht geändert werden und b) eine Referenz auf die Quelle der Volltexte eingefügt wird

oder

2) Die GI-DL hat von den Autoren der Volltexte eine nicht-exklusive, nicht-widerrufbare Lizenz zur Bereitstellung der Volltexte erhalten - alle anderen Rechte bleiben bei den Autoren. D.h. Die Volltexte dürfen von der GI-DL geladen und privat genutzt werden. Sie dürfen aber nicht weiterverbreitet oder kommerziell genutzt werden.Was heißt das für die Autoren von Papieren für die DL bzw. für die Editoren von Tagungsbänden, die in der DL bereitgestellt werden sollen?

Creative Commons Lizenz

Die einfachste Möglichkeit, der GI-DL das Recht zu geben, Volltexte zu veröffentlichen, ist es die Volltexte unter eine Creative Commons oder Public DomainOpen Access-Lizenz zu stellen.

Wir empfehlen dabei die Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizenz (CC BY-SA 4.0).

...

Copyright 2015 by Authors, DOI: …
Except as otherwise noted, this paper is licenced under the Creative Commons Attribution 4.0 International Licence. To view a copy of this licence, visit http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.
Digital Library

In den Metadaten für die DL ist dann unter dc.rights der Name der Lizenz und unter dc.rights.uri ein Link auf die Lizenz zu vermerken.

Artikel, die so in der Digitalen Bibliothek veröffentlicht worden sind, dürfen von den Autor/inn/en selbstverständlich zweitverwertet und anderweitig publiziert werden. Hierfür kann auch die final publizierte Version genutzt werden. Dabei ist die Quelle des Beitrags kenntlich zu machen, und es ist eine Verlinkung - soweit vorhanden zum DOI des Artikels, ansonsten zum Artikel selbst - in der Digitalen Bibliothek der GI erforderlich.

...