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Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie herzlich bitten, einen Umzug Ihrer Gliederungsseite in unser CMS zu erwägen. Hintergrund ist, dass nur so Sie und wir auf der rechtlich und technisch sicheren Seite sind, was Aktualisierungen, Datenschutz, Impressum etc. angeht. Die Beschäftigung mit der DSGVO hat uns gezeigt, welche Gefahren Ihnen und uns drohen, wenn Webseiten nicht regelmäßig technisch, juristisch und inhaltlich geprüft werden. Dies leistet die GI-Geschäftsstelle für Sie. Bitte wenden Sie sich für Hilfestellung beim Umzug an Herrn Viktor Schröer (viktor.schroeder@gi.de). Bei Fragen stehe ich Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Veranstaltungen

  • Wie lange dürfen bzw. sollen die Veranstaltungsdaten aufbewahrt werden?
    Entweder hat man eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht in dem Fall meines Beispiel steuerrechtlicher Natur oder man darf nur so lange wie der Zweck vorhanden bzw. so lange es notwendig ist den Zweck zu erfüllen. Eine dann verhältnismäßige Frist kann in Abwägung der berechtigten Interessen einerseits und den schutzwürdigen Interessen andererseits „frei“ festgelegt werden.

Mailinglisten

Bei den Mailinglisten ist es in erster Linie wichtig, dass die Empfänger der Mailingliste zugestimmt haben. Wenn die Empfänger sich selber eingetragen haben, dann ist keine weitere Aktion erforderlich. Sollte das nicht der Fall sein, dann müssen die Empfänger darüber informiert werden, wie sie sich aus der Liste austragen können.  

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Unsere Mailinglisten-Software ist insoweit konform, da die Empfänger sich bewusst bei einer Mailingliste eintragen können und jederzeit den Empfang widerrufen (Abmeldeinformation in der E-Mail) können. Je nachdem wie und wo Sie die Empfänger erfassen, wäre an entsprechender Stelle auch ein klarer Hinweis erforderlich.

Weitere Fragen:

  • Wie ist das bei der Einwilligung bei unseren Mitgliederdaten und den diversen Mailinglisten? Wenn sich die Mitglieder in Mailinglisten selbst eingetragen haben, muss man sie dann nachher nochmal konkret um Erlaubnis bitte, dass man sie darin behält?

    "Durch die DSGVO ändert sich an den Vorgaben von Einwilligungen oder der Berechtigung zur Zusendung von "Werbung" wozu auch Einladungen zu Veranstaltungen gehören nichts.

    Im Übrigen hatten wir doch meine ich auch in der Vergangenheit klar definiert, dass z.B. die Mitglieder der GI aufgrund Ihrer Mitgliedschaft auch Informationen zu Veranstaltungen erhalten dürfen, weil dies einfach zum Vertragszweck der Mitgliedschaft gehört. Die "eigenverantwortlichen" Fachgruppen, zu denen sich die Mitglieder ja quasi gesondert anmelden können, müßten natürlich schon weiterhin nur mit ihren Daten arbeiten, welche sich auch explizit bei denen gemeldet haben."